Zu
den Navigationen / Inhalt �berspringen
Zum
Inhalt / Navigationen �berspringen
Aufgaben
Das Bezirksgericht besteht aus dem Präsidenten, sechs Richtern und sieben Ersatzrichter, welche von den Stimmberechtigten des Bezirks gewählt werden. Der Präsident amtet von Amtes wegen als Einzelrichters. Das Bezirksgericht wählt den Gerichtsschreiber.
Hauptaufgaben
Das Bezirksgericht entscheidet erstinstanzlich alle Streitigkeiten, deren Streitwert Fr. 6'000.-- übersteigt oder der Natur der Sache nach nicht geschätzt werden kann. Überdies ist das Gericht zuständig für leichtere Straffälle
Der Einzelrichter entscheidet als Zivilrichter Streitigkeiten, deren Streitwert bis zu Fr.6'000.--. Zuständig ist er u.a. auch für Ehesachen, miet- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, privatrechtliche Baueinsprachen und Verfahren gemäss Schuldenbetreibungs- und Konkursgesetz
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | Nach telefonischer Voranmeldung | |
Elemente 1 bis 3 von 3