Anliegen A-Z: Steuererklärung / Veranlagungen

Beschreibung

Steuererklärung 

Sie erhalten jeweils im Februar die Steuererklärung für das vergangene Jahr. Die Steuererklärung ist bis zum 31. März einzureichen. (Ausser Sie beantragen vor dem 31. März schriftlich eine Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung).

 

Diverse Formulare für die Steuererklärung finden Sie auf der Homepage des Kantons Schwyz.

  

Fristerstreckungen

Natürliche Personen

Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist (31.3.) beim Steueramt Einsiedeln schriftlich zu beantragen. Maximal kann die Frist bis 31.12. verlängert werden.

Juristische Personen 

Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Abteilung Juristische Personen, Postfach 1232, 6431 Schwyz, zu beantragen.

 

 

Veranlagungen

Die Kant. Steuerverwaltung überprüft Ihre Steuererklärung und erstellt eine Veranlagungsverfügung. Erst mit der Veranlagungsverfügung steht fest, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen im vergangenen Jahr war.

Wenn Sie die Veranlagungsverfügung erhalten haben, ist es sinnvoll, sie zu kontrollieren evt. mit der Steuererklärung abzugleichen.

Sollten Sie mit Ihrer Veranlagung nicht einverstanden sein, können Sie innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich und begründet Einsprache bei der Kantonalen Steuerkommission erheben.

 

 

Verrechnungssteuer

Die Rückerstattung der Verrechnungssteuern erfolgt separat durch die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz.

 

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Formulare

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Fristerstreckung, Verlängerung Frist zur Abgabe Steuererklärung, Verrechnungssteuer

Zuständige Organisationseinheit(en)

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