Erforderliche Dokumente
Zur Registrierung der Geburt Ihres Kindes werden folgende Dokumente benötigt:
Eltern miteinander verheiratet
Mutter und Vater sind Schweizer BĂĽrger
- Familienausweis oder FamilienbĂĽchlein
- Wohnsitzbestätigung (wenn Wohnort ausserhalb des Zivilstandskreises Einsiedeln)
Ein Elternteil Ausländer, einer Schweizer
- Familienausweis oder FamilienbĂĽchlein
- Wohnsitzbestätigung für ausländischen und schweizerischen Elternteil (wenn Wohnort ausserhalb des Zivilstandskreises Einsiedeln)
- Ausländerausweis
- Pass (des ausländischen Elternteils)
Beide Elternteile Ausländer
- Familienausweis oder FamilienbĂĽchlein (wenn nicht vorhanden Trauungsurkunde und Geburtsurkunde beider Elternteile)
- Wohnsitzbestätigung beider Elternteile (wenn Wohnort ausserhalb des Zivilstandskreises Einsiedeln)
- beide Ausländerausweise
- beide Pässe
Hinweis
Kinder werden nur in schweizerischen Familienausweisen ausgewiesen, bzw. in schweizerische Familienbüchlein eingetragen. Sind die Eltern im Besitz eines ausländischen Familienbüchleins, so ist das entsprechende Konsulat zuständig.
Eltern nicht miteinander verheiratet
Mutter ledig, Schweizerin
- falls der Vater das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat, die Anerkennungsmitteilung
- Wohnsitzbestätigung (wenn Wohnort ausserhalb des Zivilstandskreises Einsiedeln)
Mutter ledig, Ausländerin
- Geburtsurkunde, zu beziehen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes, oder falls der Vater das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat, die Anerkennungsmitteilung
- Wohnsitzbestätigung (wenn Wohnort ausserhalb des Zivilstandskreises Einsiedeln)
- Ausländerausweis
- Pass
Mutter geschieden oder verwitwet, Schweizerin
- Falls der Vater das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat, die Anerkennungsmitteilung
- Wohnsitzbestätigung (wenn Wohnort ausserhalb des Zivilstandskreises Einsiedeln)
Mutter geschieden oder verwitwet, Ausländerin
- Geburts- und Trauungsurkunde, zu beziehen beim Zivilstandsamt des Geburts- und Trauungsortes, oder falls der Vater das Kind bereits vor der Geburt anerkannt hat, die Anerkennungsmitteilung
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil, bzw. Todesurkunde des Ehegatten
- Wohnsitzbestätigung (wenn Wohnort ausserhalb des Zivilstandskreises Einsiedeln)
- Ausländerausweis
- Pass