Anliegen A-Z: Geburt zu Hause

Beschreibung

Geburt zu Hause

Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt anzumelden.

Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt, die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so kann die Anmeldung durch den Vater nur dann erfolgen, wenn er das Kind vor der Geburt anerkannt hat oder es gleichzeitig mit der Anmeldung anerkennt.

Für die Anmeldung der Hausgeburt sind die unter der Rubrik "Erforderliche Dokumente" aufgeführten Unterlagen, die von der Hebamme ausgefüllte Geburtsanzeige sowie ein Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen.

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

 Zivilstandsamt Ausserschwyz und Innerschwyz

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