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Meldeformular Kanalisation im pdf-Format

Meldeformular Kanalisation



Meldeformular Kanalisation
Kontrolle und Abnahme, Betriebskontrollen (Art. 20 Abs. 1 KR): Die Vollendung der Liegenschafts-Entwässerungsanlage ist der vom Bezirksrat bezeichneten Kontrollstelle (mindestens 2 Tage im Voraus) vor dem Eindecken zu melden. Diese lässt die erstellten Anlagen prüfen. Die Bewilligungsbehörde verfügt die Änderungen vorschriftswidriger Ausführungen. Nicht fristgerecht (mindestens 2 Tage im Voraus) zur Abnahme gemeldete oder bereits teilweise wieder eingedeckte Kanalisationsanlagen werden auf Kosten der Bauherrschaft mittels Kanalvideo kontrolliert. Im Zweifelsfalle wird zudem eine Dichtigkeitsprüfung durch die Kontrollorgane angeordnet.
Die E-Mailadresse wird auch kontaktiert bei allfälligen Rückfragen durch das Büro Bauen.
Die Kanalisationsleitung ist verlegt und an die öffentlichen Kanal (Evt. Gewässer) angeschlossen. Sie wird zur Abnahme angemeldet. Gleichzeitig mit dieser Meldung hat die Bauherrschaft / Vertreter unaufgefordert einen aktuellen Ausführungsplan der gesamten Abwasseranlage and das Büro Bauen einzureichen.
  • Die Meldeformulare sind rechtzeitig an die zuständigen Stellen einzureichen.
  • Werden die Meldepflichtigen Bauschritte nicht oder verspätet gemeldet, werden zusätzliche administrative Gebühren erhoben. Für aus nicht erfolgter oder verspäteter Meldung entstehende Folgekosten haftet die Bauherrschaft.
  • Für die Meldungen an den Bezirk sind ausschliesslich die dafür vorgesehenen Meldeformulare zu verwenden. (Mit der Baubewilligung zugestellt oder Internet-Formulare verwenden www.bezirk.einsiedeln.ch)